Fakten und Tipps zum Thema Winterdienst

Es ist Winter, kalt, eisig und mancherorts verschneit. Die weiße Pracht kann sich wie eine Decke über Straßen, Häuser, Bäume und Wiesen legen und alles wird wunderbar ruhig. Die Kinder holen ihre Schlitten raus und freuen sich über den kalten Spaß.

Leider bringt die Kälte aber auch Aufgaben für Hauseigentümer oder auch Mieter mit sich.
Der Schnee darf auf den Bürgersteigen nicht liegen bleiben und auch bei Glatteis muss man sich als “Anwohner” darum kümmern, dass der Weg sicher passierbar ist. Stürzt ein Fußgänger auf einem vereisten Gehweg, so kann unter Umständen der Hausbesitzer dafür verantwortlich gemacht werden, was zu Schadenersatz oder Schmerzensgeld führen kann!

Hier ein paar Fakten zu dem Thema Winterdienst:

Räumpflich:

In der Regel ist man generell als Anwohner einer Straße verpflichtet, den Gehweg frei zu räumen und auch Wege zum Haus und zum Parkplatz begehbar zu machen. Egal ob Mieter oder Eigentümer. Allerdings muss diese Räumpflicht auch im Mietvertrag vermerkt sein. Befinden sich mehrere Mieter in einem Haus, kann man diese Räumpflicht über einen Plan regeln. Generell müssen alle gleich verantwortlich sein.

Zeiten:

Auch wenn es in jeder Gemeinde unterschiedlich geregelt ist, so ist doch niemand verpflichtet, mitten in der Nacht den Schnee zu räumen! Meistens liegen die Zeiten, in denen die Wege frei sein müssen, werktags zwischen 7 und 20 Uhr. (Achtung: für ein Geschäft in Fußgängerzonen können andere Zeiten gelten! Das ist nur ein allgemeiner Richtwert) Wenn es tagsüber erneut schneit, müssen Sie den Schneefall abwarten und erneut zur Schneeschaufel greifen. Während dem Schneefall müssen Sie nicht schaufeln.

Umfang der Räumung:

Nein – es reicht leider nicht, einmal die Schneeschaufel oder den Besen vor sich her zu schieben, frei nach dem Motto “Da ist doch jetzt ein Weg”! Merken Sie sich einfach, dass zwei Personen (womöglich noch mit Kinderwagen oder Gehhilfe) aneinander vorbei gehen können müssen. Das entspricht in etwa einer Breite von 1,50 Meter. Sie drüfen den Schnee auch nicht auf die Straße schieben! Entweder schieben Sie ihn an den Rand des Bürgersteigs (zur Straße hin), oder in Richtung Hauswand. Und achten Sie bitte darauf, dass Sie keine Versorgunsschächte oder Gullideckel voll laden.
Frei geräumt werden müssen außerdem die Wege zum Hauseingang, zu den Briefkästen, den Mülltonnen und zum Beispiel zur Tiefgarage. (Die Details sind natürlich stark Objekt abhängig!)

Eisglätte vorbeugen!

Es muss nicht nur direkt gestreut werden, sobald es glatt wird, sondern auch schon vorbeugend, wenn der Wetterdienst warnt, dass sich in der Nacht Glatteis bildet.
Doch womit streuen? In den meisten Gemeinden ist Streusalz verboten und man ist verpflichtet auf umweltschonendes Streugut wie Splitt oder Sand zurück zu greifen.
Allerdings gibt es Ausnahmen für dieses Verbot. Hierzu zählen Blitzeis oder besonders gefährliche Stellen wie Treppen oder abschüssiges Gelände. Werfen Sie auf jeden Fall einen Blick in die Satzungen Ihrer Kommune, damit Sie nicht unwissend gegen Regeln verstoßen.
Dächer kontrollieren: Der gründlichst gesicherte Gehweg nutzt wenig, wenn sich plötzlich vom Dach eine Schneelawine oder Gar ein Eiszapfen löst! Entfernen Sie also wenn möglich größere Mengen Schnee von Dächern und achten Sie auf Eiszapfen. Sie sehen zwar toll aus, sind aber ziemlich gefährlich.

 

Professionellen Winterdienst in Anspruch nehmen

Es ist möglich, die Räumpflicht auf eine Fremdfirma zu übertragen – ähnlich einem Hausmeisterservice. Wir von Merbeck Gebäudereinigung übernehmen auch den Winterdienst für Sie und Ihr Unternehmen (oder natürlich auch auf Ihrem Privatgelände!) Denn ob als Eigentümer eines Wohnkomplexes, als Gewerbetreibender oder ähnliches, sollten Sie auf der sicheren Seite sein, dass sich niemand auf den Wegen rund um Ihr Gebäude verletzen kann. Wir räumen in den erforderlichen Zeiten den Schnee, verteilen Streugut bei Glatteis und machen so die zu Ihrem Grundstück gehörigen Gehwege wieder sicher.

Noch ein paar Worte zum Thema Streusalz

Auch wenn die Streufahrzeuge der Straßenreinigung mit Salz gegen glatte Fahrbahnen vorgehen, sollten Sie auf Ihren Gehwegen sehr sparsam mit diesem Mittel umgehen.
Abgesehen davon, dass es in vielen Kommunen verboten ist und nur in besonders gefährlichen Situationen verwendet werden darf, stellt es eine Belastung für Tiere und Umwelt dar! Es kann ins Grundwasser gelangen und Tierpfoten verätzen.
Sollten Sie es also verwenden “müssen”, dann seien Sie bitte sparsam! Und sobald sich die Wetterlage bessert, sollten Sie das Streugut aufkehren und in der Restmüll-Tonne entsorgen!

Alternativen zum Streusalz

Neben den bereits erwähnten Alternativen von Sand oder Rollsplitt, können Sie auch die Asche von Ihrem Kaminofen nehmen! Vorausgesetzt Sie haben einen 😉
Verteilt auf den Gehwegen oder Treppen wirkt diese rutschhemmend und teilweise auch abtauend. Vergessen Sie aber nicht die Asche wieder rechtzeitig zu entfernen, damit sie bei Tauwetter keine unschönen Spuren auf den Pflastersteinen hinterlässt.
Zu guter Letzt bleibt nur noch einmal der Hinweis, dass Sie sich mit den Regeln Ihrer jeweiligen Kommune vertraut machen sollten. Und wenn Sie selbst mal als Fußgänger in Schnee und Eis unterwegs sind – achten Sie auf gutes Schuhwerk 😉

BRP